Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich mit Schulbetrieb

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar beschäftigt sich mit der Frage, wie der Schulbetrieb Anfang Januar in Thüringen in der Corona-Pandemie aussehen darf und wie nicht. In einem Eilverfahren soll das Gericht entscheiden, ob an Thüringens Schulen nach den Weihnachtsferien Präsenzunterricht stattfinden muss. Dies wolle ein Antragsteller mit mehreren Anträgen erreichen, sagte eine Sprecherin des OVG am Mittwoch in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Das Bildungsministerium habe in diesem Verfahren bis Donnerstagmittag Zeit für eine Stellungnahme. “Der Senat will dann zeitnah entscheiden”, sagte die Sprecherin.

Die Klage sei am 24. Dezember beim OVG eingegangen und greife einen Teil der Thüringer Corona-Verordnung vom 23. Dezember an. Inzwischen gilt in Thüringen bereits eine neue Verordnung, die am 28. Dezember in Kraft trat.

Nach den aktuellen Plänen des Bildungsministeriums sollen am 3. und 4. Januar alle Schüler eigenständig von zu Hause aus lernen. Ab dem 5. Januar sollen die Schulen dann selbst darüber entscheiden, ob sie im Distanz- oder Wechselunterricht weiterarbeiten.

Am 22. Dezember hieß es aus dem Bildungsministerium noch, der 3. und 4. Januar seien komplett unterrichtsfrei. Vom 5. bis 14. Januar war ursprünglich flächendeckender Distanzunterricht geplant. Davon ist das Ministerium aber inzwischen abgerückt, weil eine Prüfung ergab, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz dies nicht zulasse, wie Holter erklärte.

Scroll to Top