VGH verhandelt über Zulässigkeit von Augsburger Klimacamp

Nach mehr als eineinhalb Jahren Dauer-Demonstration entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über die Zulässigkeit des Augsburger Klimacamps. Das Camp der örtlichen Fridays-for-Future-Gruppe in der Augsburger Innenstadt ist seit Anfang Juli 2020 eine Protestveranstaltung, die jeden Tag rund um die Uhr stattfindet. Die Aktivisten fordern einen besseren Klimaschutz in Deutschland. Die Augsburger Stadtverwaltung will seit langem das Camp räumen lassen.

Am heutigen Montag wird der VGH zunächst in einer mündlichen Verhandlung mit den Vertretern der Aktivisten und der Stadt die Argumente austauschen. Das Urteil in dem Verfahren wird möglicherweise aber erst später verkündet (Az. 10 B 21.1694).

Der Stadt Augsburg war das Klimacamp früh ein Dorn im Auge. Die Stadt sprach den Aktivisten bereits nach wenigen Tagen ab, dass ihr Protest als eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung anzusehen ist. Sie erließ einen Bescheid, um das Klimacamp aufzulösen. Doch das Verwaltungsgericht in Augsburg ließ dies nicht zu.

Das Gericht entschied, dass das Klimacamp bleiben darf. Das dauerhafte Kampieren auf öffentlichem Grund stehe in dem Fall unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, betonten die Richter. Für eine Versammlung gebe es keine zeitlichen Höchstgrenzen.

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