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Ab Samstag keine Zugangsbeschränkungen mehr im Handel in NRW

Am Samstag werden in Nordrhein-Westfalen erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft treten. Das kündigte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag an. Die Zugangsbeschränkungen im Handel sollen ebenso fallen wie Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Bisher ist die Personenzahl bei privaten Zusammenkünften auf zehn begrenzt.

Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen bis zum 19. März bestehen. Auch für Treffen, an denen eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten weiterhin Beschränkungen. Beim Einkaufen muss von allen weiter Maske getragen werden. Von Samstag an soll eine entsprechend aktualisierte Corona-Schutzverordnung das für NRW verankern.

Ab dem 4. März werden demnach Restaurants, Hotels und Kneipen auch in NRW nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder für Menschen mit tagesaktuellem Negativtest ihre Türen öffnen können. Für überregionale Großveranstaltungen wird laut Wüst gelten: In Innenräumen eine maximale Auslastung bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität, aber nicht mehr als 60000 Zuschauer. Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft, die Zahl von 25.000 Zuschauern aber nicht überschritten werden. NRW setzt damit 1:1 die Bund-Länder-Verabredungen vom Mittwoch um.

“Die Pandemie ist nicht vorbei, aber die aktuelle Entwicklung gibt uns Grund zur Hoffnung”, sagte Wüst. “So gehen wir gemeinsam von der Pandemie zurück in die Normalität.” Dazu sei aber auch weiter Solidarität und Achtsamkeit nötig. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz bekräftigte: “Wir brauchen über den 19. März hinaus für den Fall der Fälle eine Rechtsgrundlage für einen Basisschutz.” Dazu gehörten das Maskentragen, Abstandhalten und weitere Maßnahmen.

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