Coronabedingt arbeitslose Gefangene: Entschädigung

Gefangene und Sicherungsverwahrte, die wegen einer coronabedingten Schließung ihres Betriebs nicht arbeiten können, sollen in Hamburg künftig eine Entschädigung erhalten. Geplant sei, dass Gefangene die Hälfte, Sicherungsverwahrte 60 Prozent ihres Lohns erhalten, teilte die Justizbehörde am Donnerstag mit. Sicherungsverwahrte erhielten etwas mehr, weil sie verfassungsrechtlich bessergestellt seien und Gerichte deren Unterbringungen nicht als Strafe, sondern als Maßregel zur Besserung und Sicherung anordneten.

“Wir schaffen so einen Ausgleich für die Zeit, in der die Gefangenen und Sicherungsverwahrten aufgrund der Corona-Lage nicht arbeiten können”, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Das federe die Folgen der Pandemie für sie zusätzlich etwas ab. “Diese Regelungen haben wir jetzt auf den Weg gebracht.” Bislang hatten Gefangene und Sicherungsverwahrte den Angaben zufolge lediglich einen Anspruch auf ein Taschengeld.

Anfang Januar mussten erstmalig wegen eines größeren Corona-Ausbruchs in der JVA Fuhlsbüttel alle Betriebe geschlossen werden. Die Entschädigung soll deshalb rückwirkend zum 1. Januar gezahlt werden. Gefangene arbeiten etwa im Garten- und Landschaftsbau, in den Küchen, in der Bäckerei, Tischlerei, Druckerei, Maurerei, Klempnerei, Schlosserei oder in der Elektrowerkstatt.

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