Datenschutzbeauftragter: Notwendigkeit der Luca-App prüfen

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dieter Kugelmann, hat gefordert, “ernsthaft zu prüfen, ob die Luca-App als Instrument zur Pandemie-Bekämpfung noch gebraucht wird”. “Es gibt immer wieder datenschutzrechtliche Bedenken”, sagte Kugelmann am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Möglicherweise sei die mehrfach nachgerüstete Corona-Warn-App des Bundes ausreichend, bei der die Daten nicht in einem zentralen Pool, sondern auf dem Smartphone gespeichert würden.

Im Fall der unrechtmäßigen Nutzung der Luca-App bei den Ermittlungen zu einem tödlichen Sturz werde seine Behörde je ein Informationsersuchen an das Gesundheitsamt und die Staatsanwaltschaft stellen. Dann werde voraussichtlich ein Verfahren eingeleitet und am Ende die Rechtswidrigkeit beanstandet. Die unrechtmäßige Nutzung erschüttere das Vertrauen vieler Menschen, dass die Pandemie-Bekämpfung im rechtlichen Rahmen bleibe, sagte Kugelmann und verwies auf Beschwerdemails, die er dazu erhalten habe.

Die Polizei Mainz hatte bei den Ermittlungen zu dem Todesfall auf Daten von Besuchern einer Gaststätte aus der Luca-App zugegriffen. Dafür habe keine hinreichende rechtliche Grundlage bestanden, hatte die Staatsanwaltschaft eingeräumt und sich entschuldigt. Sie hatte der Abfrage eigenen Angaben zufolge zugestimmt. 21 potenzielle Zeugen seien telefonisch kontaktiert worden.

Anlass war der Sturz eines Mannes am 29. November 2021 nach dem Verlassen einer Gaststätte. Er soll einige Tage später an diesen Folgen gestorben sein.

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