Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen werden entlassen

Angesichts rasant steigender Corona-Zahlen werden Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Geldstrafen verbüßen, in Hamburg vorerst aus der Haft entlassen. “Indem wir die Fluktuation in den Anstalten reduzieren, reduzieren wir das Risiko eines Eintrags und schützen Bedienstete, Gefangene und die kritische Infrastruktur insgesamt”, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Donnerstag mit Blick auf die grassierende Omikron-Variante. Betroffen seien rund 70 Gefangene.

Die Justizbehörde betonte jedoch, dass die Ersatzfreiheitsstrafen vorerst nur bis Ende April unterbrochen seien. Ersatzfreiheitsstrafen können von einem Tag bis zu mehreren Monaten reichen und werden beispielsweise verhängt, wenn eine Geldstrafe etwa wegen Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr nicht bezahlt wird.

Bereits im Dezember hatte die Behörde angekündigt, dass neu verhängte Ersatzfreiheitsstrafen ab dem 1. Januar zunächst nicht angetreten werden müssen. Seit Beginn der Pandemie waren Ersatzfreiheitsstrafen bereits zweimal ausgesetzt worden, nämlich von März bis Juni 2020 sowie von November 2020 bis Juni 2021. Anschließend mussten die Verurteilten ihre Ersatzfreiheitsstrafe wieder antreten.

Gallina betonte, dass durch die Haftunterbrechung in den Gefängnissen auch Kapazitäten etwa für Quarantänemaßnahmen gesichert würden. Erst am Wochenende waren in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 21 Gefangene und ein JVA-Beschäftigter positiv auf das Coronavirus getestet worden. Der Mitarbeiter sowie fünf weitere Beschäftigte aus derselben Schicht seien in häusliche Quarantäne geschickt worden. Die Gefangenen seien isoliert beziehungsweise in einer gesonderten Station untergebracht worden.

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