In Schulen erst ab 14. März

In der Gastronomie und der Hotellerie in Rheinland-Pfalz gilt von diesem Freitag an wieder die 3G-Zugangsregel: geimpft, genesen oder getestet. Die Maskenpflicht gilt in dieser Branche nur noch für Abholsituationen, Hygienekonzepte müssen nicht mehr vorgehalten werden. Das sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung vor. “Wir haben die Lage in Rheinland-Pfalz unter Kontrolle”, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Mittwoch in Mainz.

Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Die sogenannte Absonderungspflicht gilt für Kinder und Jugendliche nur noch, wenn sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind. Sie müssen sich bei Freizeitaktivitäten auch nicht mehr testen. Ausnahme sind Großveranstaltungen ab 2000 Teilnehmern für Nicht-Immunisierte.

An den Schulen entfällt von 14. März an die Maskenpflicht im Sport- und Musikunterricht sowie an den Grund- und Förderschulen auch am Platz – nicht aber im Gebäude. Vom 21. März an muss die Maske dann voraussichtlich an allen Schulen nicht mehr am Platz getragen werden.

“In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab Freitag die 3G-Regel”, sagte Hoch. “Die 2G-Regel gilt nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmenden.” Strenger geht es noch in Clubs und Diskotheken zu. Sie dürfen zwar wieder öffnen, aber nur unter der 2G-plus-Regel.

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