Karlsruher Klagen für mehr Klimaschutz in Ländern erfolglos

Die inzwischen elf Klimaklagen auf Landesebene haben beim Bundesverfassungsgericht keine Aussicht auf Erfolg. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Verfassungsbeschwerden junger Menschen alle nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Darunter ist auch eine Verfassungsbeschwerde gegen die hessische Landesregierung.

Eingereicht hatten die Klagen junge Beschwerdeführer, darunter Klima-Aktivisten von Fridays for Future, Studenten und Schüler aus den jeweiligen Bundesländern. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützte sie dabei, da sie als Verband nicht als Einzelklägerin vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten kann.

Das Bundesverfassungsgericht sagte zur Begründung, die Grundrechte schützten zwar davor, durch zu zögerliche Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft unverhältnismäßig belastet zu werden. Das setze aber voraus, dass der Gesetzgeber selbst einem grob erkennbaren CO2-Budget unterliege. Bei den einzelnen Landesgesetzgebern sei dies nicht der Fall. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)

Im Frühjahr 2021 hatten die Richter mehreren Klagen wegen des Bundes-Klimaschutzgesetzes in einer aufsehenerregenden Entscheidung teilweise stattgegeben. Die Bundesregierung musste nachbessern, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen.

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