Landesbeauftragter begrüßt Entscheidung zur Triage

Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Joachim Leibiger, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer möglichen Triage-Situation in der Corona-Pandemie begrüßt. “Ich freue mich”, sagte Leibiger am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Es dürfe nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen bei einer Behandlung in einem Krankenhaus wegen einer Infektion mit dem Coronavirus schlechter gestellt würden als Menschen ohne Behinderung oder Schwerbehindertengrad.

Diese Klarstellung sei von den Vertretern behinderter Menschen schon lange verlangt worden. Er stehe voll hinter der Entscheidung des Gerichts und erwarte nun sehr zeitnah eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Betroffenen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Menschen mit Behinderung besser vor einer möglichen Benachteiligung in einer coronabedingen Triage-Situation geschützt werden müssen. Der Bundestag müsse “unverzüglich” Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen, hieß es in einer am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung. Das Wort Triage beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

Leibinger sagte, vor allem ältere Menschen mit Behinderung hätten die konkrete Sorge, in einer Triage-Situation nicht angemessen versorgt zu werden. “Das ist doch ganz normal, das kann doch auch jeder nachvollziehen.” Konkrete Hinweise darauf, dass Behinderte in den vergangenen Monaten medizinisch schlechter behandelt worden sein könnten als nicht behinderte Menschen, habe er persönlich allerdings nicht, sagte Leibiger.

In Thüringen haben etwa 400.000 Menschen eine Behinderung – das entspricht etwa einem Fünftel aller Einwohner des Landes. Nur die wenigsten von ihnen werden mit einer Behinderung geboren. Viele erwerben die Behinderung erst im Laufe ihres Lebens, zum Beispiel infolge von Alter oder Krankheit.

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