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Notausschuss: Gericht verhandelt über Verfassungsmäßigkeit

Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch (11.00 Uhr) über die Verfassungsmäßigkeit des im vergangenen Jahr vom Landtag beschlossenen Notausschusses. Der Notausschuss soll die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Landtags in einer außerordentlich schweren Katastrophe oder einer epidemischen Lage von überregionaler Tragweite sicherstellen. Er wurde Ende März vergangenen Jahres vom Landtag mit großer Mehrheit beschlossen. Eine fraktionslose Abgeordnete hatte daraufhin vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Landtag geklagt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Sie sei der Auffassung, dass das Parlament durch die Schaffung des Gremiums gegen ihre Rechte als Abgeordnete verstoßen habe.

Nach Ansicht der Abgeordneten verstoße der Notausschuss gegen den Kern des Demokratieprinzips in Grundgesetz und Landesverfassung, weil der größte Teil der Abgeordneten prinzipiell von den Abstimmungen im Notausschuss ausgeschlossen sei, teilte das Gericht weiter mit. Als fraktionslose Abgeordnete könne sie wegen der Bestimmung der Mitglieder durch die Fraktionen von vornherein weder Mitglied des Ausschusses werden noch über dessen Zusammensetzung mitbestimmen.

Der Landtag als Antragsgegner verteidigt den Angaben zufolge die Einführung des Notausschusses. Entscheidungen könnten unter Wahrung des demokratischen Repräsentationsprinzips auf Ausschüsse übertragen werden, soweit dies für den Schutz von Rechtsgütern mit Verfassungsrang erforderlich sei. Hier sei das die Funktionsfähigkeit des Landtags in außergewöhnlichen Krisensituationen. Der Notausschuss habe nur stark eingeschränkte Kompetenzen.

Bisher hat der Notausschuss nach Angaben einer Landtagssprecherin noch nicht getagt.

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