NRW kündigt neue Verordnung zu Bund-Länder-Beschlüssen an

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Schutzverordnung in der kommenden Woche zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse angekündigt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes sei bis einschließlich 12. Januar gültig, hieß es am Freitagabend aus der NRW-Landesregierung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es werde rechtzeitig vor Ablauf eine anschließende Coronaschutzverordnung veröffentlicht, in der die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen umgesetzt würden.

Im Kampf gegen die sich auch in Deutschland rasant ausbreitende Omikron-Variante des Coronavirus werden die Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen verschärft. Bundesregierung und Länderregierungschefs einigten sich am Freitag darauf, dass künftig bundesweit und unabhängig von den Infektionszahlen eine 2G-plus-Regel gelten soll. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen.

Allerdings steht der genaue Zeitpunkt noch nicht fest. Außerdem will Sachsen-Anhalt dabei nicht mitmachen. In seinem Land gebe es anders als in anderen Bundesländern fast nur die Delta-Variante des Coronavirus, deshalb seien neue Maßnahmen zunächst nicht nötig, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in Magdeburg. Bayern will erst prüfen, ob die 2G-plus-Regel im Freistaat tatsächlich nötig sei.

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