
Für den damals gegen die in den “Cum-Ex”-Skandal verwickelte Warburg Bank ermittelnden Staatsanwalt ist die Entscheidung der Hamburger Finanzbehörde nachvollziehbar gewesen, 2016 auf eine Steuerrückforderung in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank zu verzichten. Er sei mit der Entscheidung damals “absolut d’accord” gewesen, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs am Freitag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft. Es hätten zwar bereits zahlreiche Indizien vorgelegen für “Cum-Ex”-Gestaltungen, von denen er schon damals überzeugt gewesen sei, dass sie strafbar sind. Das Verfahren sei aber noch nicht ausermittelt gewesen.
2016 hatten die Hamburger Finanzbehörden eine mögliche Rückforderung von zu unrecht erstatteter Kapitalertragssteuer verjähren lassen. Die zuständige Beamtin beim Hamburger Finanzamt für Großunternehmen habe ihn über die Entscheidung informiert. “Und ich hatte damit tatsächlich kein Problem.” Zumal er auch damals bereits der Ansicht gewesen sei, dass – wenn sich Verantwortliche der Warburg Bank strafrechtlich relevant verhalten hätten, die dadurch erlangten Geldbeträge auch eingezogen werden können. “Davon bin ich damals ausgegangen.”
Eine gesetzliche Grundlage dafür gab es damals allerdings noch gar nicht. Erst 2017 wurde die Möglichkeit zur Abschöpfung von strafbar erlangten Vermögenswerten eingeführt.
Fuchs kam damit zu einer völlig anderen Bewertung der Hamburger Entscheidung als seine Nachfolgerin in dem Fall, Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker. Diese hatte das Verjährenlassen der Steuerrückforderung bei ihrer Vernehmung vor dem PUA im Dezember als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Brorhilker hatte die Ermittlungen am 1. Dezember 2017 von Fuchs übernommen.