13 Millionen Wahlberechtigte, 786.000 Erstwähler

Der Countdown zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 in Nordrhein-Westfalen läuft. Rund 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind im bevölkerungsreichsten Bundesland aufgerufen, über die Zusammensetzung des neuen Landesparlaments in Düsseldorf für die kommenden fünf Jahre zu bestimmen. Wie Landeswahlleiter Wolfgang Schellen am Dienstag mitteilte, sind darunter 785.900 Erstwählerinnen und Erstwähler. “Sie möchte ich gezielt ansprechen, damit möglichst viele ihr Wahlrecht ausüben”, sagte Schellen laut einer Mitteilung des Innenministeriums.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 29. April 2022 in Nordrhein-Westfalen wohnen, teilte der Landeswahlleiter weiter mit. Etwa 6,7 Millionen der Wahlberechtigten seien Frauen.

Seit der Landtagswahl 2010 können wie bei der Bundestagswahl auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels wird über das Direktmandat im

Wahlkreis entschieden. Auf der rechten Seite geben die Wahlberechtigten mit ihrer Zweitstimme ihre Stimme für die Landesliste einer Partei ab.

Der neue NRW-Landtag wird nach Angaben von Schellen aus “mindestens 181 Abgeordneten, davon 128 in Wahlkreisen”, bestehen. Die übrigen – mindestens 53 – Mandate entfallen auf Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten der an der Sitzverteilung beteiligten Parteien.

Sollte eine Partei mehr Direktmandate holen als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen würde (Überhangmandate), erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, die ebenfalls aus den Landeslisten besetzt werden. Bei der zurückliegenden Landtagswahl 2017 gab es sechs Überhang- und zwölf Ausgleichsmandate, so dass insgesamt 199 Abgeordnete in den Düsseldorfer Landtag einzogen.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft an diesem Donnerstag (17. März 2022) um 18.00 Uhr ab. Bis dahin müssen Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen und Vorschläge für Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht sein. “Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht

werden, um Mängel rechtzeitig zu erkennen und noch beheben zu können”, betonte Schellen.

Parteien, die weder im NRW-Landtag noch im Deutschen Bundestag vertreten sind, brauchen für ihre Landeslisten mindestens 500 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Landes. Für Kreiswahlvorschläge brauchen solche Parteien 50 unterstützende Unterschriften von Wählern, die im Wahlkreis wohnen. Dasselbe gelte für Kreiswahlvorschläge von Wählergruppen und für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, hieß es.

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