Asklepios-Kliniken: Datenschutz behindert Impfpflicht

Die Asklepios-Kliniken haben mit Blick auf die Umsetzung der Impfpflicht in Krankenhäusern datenschutzrechtliche Vorgaben kritisiert und mehr Klarheit gefordert. In einem Schreiben an Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) verlangte der Vorstandsvorsitzende der Asklepios-Kliniken, Kai Hankeln, eine Klarstellung über die Güterabwägung zwischen Datenschutz und Patientenversorgung. Aktuell drohten den Kliniken laut Hankeln Bußgelder, wenn sie ungeimpfte Mitarbeiter nach Erhebung des Impfstatus zu Impfberatungsgesprächen einladen würden.

Das wichtige Anliegen der Impfungen werde “von Datenschutzbedenken torpediert”, kritisierte Hankeln. Es sei bereits unklar, ob der Impfstatus von Mitarbeitern bei der Erstellung von Dienstplänen berücksichtig werden dürfe. Krankenhausbetreiber müssten allerdings zuverlässige Dienstpläne erstellen können. “Gelingt das nicht, könnten bestimmte sensible Bereiche nicht ausreichend oder im Falle von einzelnen Diensten gar nicht besetzt sein.” Zuerst hatte die “Hannoversche Allgemeine-Zeitung” darüber berichtet. Der Brief vom 17. Januar war auch an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) adressiert.

Am 15. März tritt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Unter anderem müssen dann Mitarbeiter in Kliniken und Arztpraxen oder von Pflegediensten und Heimen vollständig geimpft sein.

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