Corona-Testpflicht für Kita-Kinder – Zutrittsverbot ab nächster Woche

In Berlin gilt für ungetestete Kinder künftig ein Zutrittsverbot zu den Kindertagesstätten. Dreimal die Woche müssen sich Kita-Kinder laut Bildungsverwaltung dann testen lassen. 

In den Berliner Kitas wird eine Corona-Testpflicht für Kinder eingeführt. Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab dem 24. Januar für alle Kita-Kinder ab einem Jahr, wie die Bildungsverwaltung am Montag mitteilte. Dann sollen die kindgerechten Lolli-Tests in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen.

Nötig sind den Angaben zufolge drei Tests pro Woche. Der Montag ist verpflichtend, die beiden anderen Tage werden durch die Kita festgelegt. Eltern bekommen die dafür benötigten Lolli-Tests von der Kita ausgehändigt. Sie sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kitas können aber auch bestimmen, dass an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.

Berlin: Zutrittsverbot für ungetestete Kinder

Testen Eltern ihre Kinder zu Hause, müssen sie der Kita schriftlich bestätigen, dass ein negatives Ergebnis vorliegt. Muster für diese Bestätigung erhalten die Eltern ebenfalls von der Kita.

Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutrittsverbot in den Kitas. Ausnahmen gelten für Kinder, die geimpft oder genesen sind, sowie für Kinder, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht getestet werden können.

Bildungssenatorin will Kitas trotz hoher Corona-Zahlen offen halten

“Unser Ziel ist es, dass die Kitas trotz aktuell hoher Infektionszahlen und der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante weiterhin geöffnet bleiben können”, erklärte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD). “Wir wollen die Verbreitung des Coronavirus eindämmen und allen Kindern, Eltern und Beschäftigten einen geregelten Kita-Betrieb mit einem hohen Maß an Sicherheit ermöglichen.”

Die bestehenden Regelungen zur Testung von Kita-Beschäftigten bleiben. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, da am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt.

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