Gesundheitsämter können verkürzte Quarantäne schon anwenden

Die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen dürfen in Einzelfallentscheidungen die von Bund und Ländern beschlossenen verkürzten Quarantäneregelungen bereits anwenden, obwohl die entsprechende Verordnung noch aussteht. Das geht aus einem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin bittet Gesundheitsstaatskretär Edmund Heller die Gesundheitsämter, entsprechend der Bund-Länder-Beschlüsse zu verfahren.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte am Dienstag betont, dass man für die offizielle Verordnung erst noch die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) abwarte. Bund und Länder hatten beschlossen, das unter anderem geboosterte Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne müssen. Andere sollen sich zum Beispiel nach sieben Tagen freitesten dürfen.

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