Großeinsätze: Nachträglicher Freizeitausgleich für Polizei

Polizisten aus Nordrhein-Westfalen steht für Bereitschaftszeiten bei Großeinsätzen nachträglich ein Freizeitausgleich zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag auf die Klage eines Polizeihauptkommissars hin entschieden. Er hatte Freizeitausgleich für mehrtägige Einsätze bei Demonstrationen und in einem Fall bei Baumaßnahmen für Stuttgart 21 in den Jahren 2011 und 2012 gefordert. Die Ansprüche müssen allerdings rechtzeitig geltend gemacht worden sein. (Az.: BVerwG 2 C 5.21)

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Entscheidung. “Für uns steht jetzt fest: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit”, sagte Landeschef Michael Mertens. Nach Einschätzung der GdP werden viele Beamte profitieren, die seinerzeit Widerspruch gegen nicht zugestandenen Freizeitausgleich eingelegt hatten. Die Entscheidung bezieht sich auf Fälle, die schon Jahre zurückliegen. 2017 wurden die Regeln zur Anerkennung von Bereitschaftszeiten geändert.

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