Hamburger Verfassungsgericht berät über Bürgerentscheide

Das Volksbegehren “Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort” ist nun ein Fall für das Hamburgische Verfassungsgericht. Auf Antrag des Senats befasste sich Hamburgs höchstes Gericht am Dienstag in einer rund zweistündigen Verhandlung mit den möglichen Folgen und Auswirkungen des Volksbegehrens. Eine Entscheidung trafen die Richterinnen und Richter um ihre Präsidentin Birgit Voßkühler nicht, sie ließen aber durchblicken, dass sie dem Ansinnen der Initiatoren in einigen Punkten aus verfassungsrechtlicher Sicht skeptisch gegenüberstehen. Ein Urteil will das Verfassungsgericht am 4. Februar 2022 (10.00 Uhr) verkünden.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist die im August 2019 gestartete Volksinitiative, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Bezirks- und Senatsebene verbindlich zu machen. In der Vorlage heißt es: “Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind.” Bürgerbegehren dürften ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- beziehungsweise verhindert werden. “Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”

Nachdem die Bürgerschaft die Vorlage der Volksinitiative nicht verabschieden hatte, wollten die Initiatoren im Juni 2020 ein Volksbegehren starten. Dagegen wiederum zog der Senat einen Monat später vor das Verfassungsgericht. Nach seiner Auffassung ist die Vorlage der Initiative verfassungswidrig. So würden mit ihr unter anderem Verfassungs- und Gesetzesänderungen verfolgt, ohne dafür einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Auch verstoße die Vorlage gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Abstimmungsklarheit und -wahrheit im Volksabstimmungsrecht, da das Ausmaß der erforderlichen Rechtsänderungen weder in der Vorlage noch in der Begründung klar werde.

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