Karlsruhe weist Beschwerde zur Bundestagswahl 2017 zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Wählerin und eines Kandidaten wegen einer möglicherweise nicht mitgezählten Stimme bei der Bundestagswahl 2017 zurückgewiesen. “Mit Blick auf die überragende Bedeutung des Wahlrechts im demokratischen Staat” stelle die Nichtberücksichtigung einer Stimme zwar grundsätzlich “einen schwerwiegenden Wahlfehler” dar. In dem Fall habe der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags aber auf eine Nachzählung im Stimmbezirk verzichten dürfen, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Mittwoch mit. (Az. 2 BvC 17/18)

Die Frau gibt an, bei der Wahl am 24. September 2017 im bayerischen Wahlkreis Amberg den unabhängigen Kandidaten gewählt zu haben. Nur: Das Ergebnis für ihren Stimmbezirk weist für den Mann null Stimmen aus. Trotz ihrer Beschwerden war das betroffene Stimmzettelpaket nicht noch einmal geöffnet worden. Für die Verfassungsrichter war ausschlaggebend, dass die Stimme die Sitzverteilung im Bundestag nicht beeinflusst hätte. Es stehe auch keine Wahlfälschung im Raum.

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