Land verlängert Corona-Maßnahmen bis Anfang April

Die aktuellen Corona-Regeln sind Land Bremen bis zum 2. April erweitert worden. Damit bleibt in vielen Einrichtungen weiterhin die 3G-Regel bestehen. Auch in Clubs und Diskotheken bleibt 2G-plus.

Neben anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen, hat nun auch Bremen die aktuellen Corona-Regeln bis 2. April verlängert. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen, wie der Sprecher des Gesundheitsressorts mitteilte.

Hintergrund sind die bundesweit geplanten Lockerungen: Ab 20. März sollen nur noch wenige allgemeine Schutzregeln gelten. Aber der Entwurf der Bundesregierung sieht auch eine zweiwöchige Übergangszeit vor, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie 2G und 3G bis zum 2. April bestehen bleiben – ausgenommen sind Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen.

Bremen: Übergangszeit soll dem Senat Zeit verschaffen

In Bremen gilt nun in vielen Einrichtungen weiter die 3G-Regel, Zutritt haben also Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem Corona-Testergebnis. In Clubs und Diskotheken gilt weiter 2G-plus, das heißt Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und brauchen zusätzlich einen negativen Test. Bei Menschen mit Booster-Impfung entfällt die Testpflicht. Mit der Verlängerung der Maßnahmen bleibt auch die Maskenpflicht etwa im Einzelhandel bis Anfang April bestehen.

Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln: “Nach der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes können der Senat und die Bremische Bürgerschaft in der nächsten Woche die weiteren Maßnahmen in Bremen diskutieren und verabschieden”, hieß es. Das neue Infektionsschutzgesetz soll vom Bundestag am kommenden Freitag beschlossen werden. Auch die Landesregierung in Niedersachsen will im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. April gelten soll.

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