Prüfung der Verfassungstreue von Richtern: SPD skeptisch

Der Vorschlag von Niedersachsens CDU-Landesschef Bernd Althusmann, künftig neben Polizisten auch Richterinnen und Richter auf ihre Verfassungstreue hin zu prüfen, stößt in der SPD auf Skepsis. Es sei richtig, Polizeibewerber mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu überprüfen, sagte SPD-Fraktionsvize und Innenexperte Ulrich Watermann dem Politikjournal “Rundblick” (Montag). “Das jetzt auch auf Richter und Staatsanwälte zu übertragen, finde ich aber überzogen, es zeugt von ziemlich viel Aktionismus.” Der Landtag berät über eine Gesetzesinitiative, die eine Regelüberprüfung für Polizisten vorsieht.

Zuvor hatte Althusmann eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auch im Falle der Justiz vorgeschlagen. “Extremisten haben weder in der Polizei noch in der Justiz etwas zu suchen. Sie dürfen erst gar nicht angestellt werden”, sagte er der “Hannoverschen Allgemeinen Zeitung” vom Samstag. Der CDU-Politiker, der auch Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident ist, kündigte an, dass eine entsprechende Änderung des Richtergesetzes noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden solle.

Anlass für das Vorhaben ist dem Bericht zufolge der Fall des ehemaligen sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. Maier will nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Herbst wieder in die Justiz zurückkehren. Früher war er als Richter am Landgericht Dresden tätig.

SPD-Politiker Watermann sagte dem “Rundblick”, im Falle von Richtern und Staatsanwälten gebe es “andere Mittel”, gegen jene vorzugehen, die den Boden des Grundgesetzes verließen – das Disziplinarrecht. Der FDP-Justizexperte Marco Genthe sagte dem Politikjournal, er könne sich “eine allgemeine Abfrage für Richter und Staatsanwälte vorstellen”, betonte aber, dass es eine Gewissensprüfung nicht geben dürfe.

Seit Jahren berät die Koalition über gesetzliche Verschärfungen – gerade mit Blick auf Rechtsextreme, die in den öffentlichen Dienst gehen wollen. Die niedersächsische CDU setzt sich dafür ein, mit der Regelabfrage beim Verfassungsschutz die Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst zu verschärfen.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza begrüßte Althusmanns Vorstoß. Der Rechtsstaat sei elementare Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Justiz komme dabei eine herausgehobene Stellung zu, sagte die CDU-Politikerin. “Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu nutzen, ist ein wichtiger Schritt, um die Justiz und die Gesellschaft auch in der Zukunft vor demokratiefeindlichem Gedankengut zu schützen.”

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