Rathausaffäre holt Schostok erneut ein

Ein Büroleiter des ehemaligen Oberbürgermeisters von Hannover hatte sich Zehntausende Euro Zulagen ausgezahlt. OB Schostok soll davon gewusst haben. Nun stehen beide erneut vor Gericht.

Hannovers früherer Oberbürgermeister Stefan Schostok muss sich erneut wegen der Rathausaffäre vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor einen Freispruch des SPD-Politikers vom Vorwurf der Untreue aufgehoben.

Auch für seinen Ex-Büroleiter Frank Herbert ist der Fall nicht ausgestanden: Seine Verurteilung wegen Betrugs durch Unterlassen wurde ebenfalls aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Der Revisionsprozess beginnt am 11. Februar, insgesamt sechs Fortsetzungstermine sind vorgesehen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte.

Frank Herbert ehemaliger Büroleiter von Hannovers Oberbürgermeister Schostok (Archivbild): Auch seine Verurteilung wird erneut verhandelt. (Quelle: localpic/imago images)

Hannover: Staatsanwaltschaft geht nach Urteil in Revision

In der Affäre geht es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die der Büroleiter und Chefjurist Herbert zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Seit Oktober 2017 soll Schostok von der Rechtswidrigkeit der Zulage gewusst, sie aber nicht gestoppt haben.

Im Zuge der Affäre war er als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt zurückgetreten. Gegen seinen Freispruch und die Verurteilung des Bürochefs zu einer Geldstrafe hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Auch Herbert hatten sich gegen das Urteil des Landgerichts Hannover gewandt. Er wollte einen Freispruch erreichen.

Angeklagter hätte Zahlungen prüfen müssen

Schostoks Freispruch wurde damit begründet, dass die Strafkammer sich nicht davon habe überzeugen können, dass er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Zulagen gehabt habe, teilte das Landgericht mit. Das sah der Bundesgerichtshof anders: Das Urteil aus Hannover weise eine rechtliche Prüfungslücke auf, urteilten die Bundesrichter.

Schostok habe als Oberbürgermeister seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Auch im Falle Herberts müsse geprüft werden, ob er sich der Untreue schuldig gemacht habe. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Hannover muss nun erneut entscheiden.

In der Affäre war auch Hannovers ehemaliger Personaldezernent Harald Härke angeklagt worden. Er wurde wegen schwerer Untreue in drei Fällen zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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