Ticketaffäre: Staatsanwaltschaft lehnt Teil-Einstellung ab

Im Prozess um die Ticketaffäre beim Hamburger Rolling-Stones-Konzert von 2017 hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen zwei der vier Angeklagten abgelehnt. Eine weitere Erklärung dazu gab die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Freitag nicht ab. Die Strafkammer am Landgericht hatte vor einigen Wochen vorgeschlagen, das Verfahren gegen die beiden Verantwortlichen vom Konzertveranstalter gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 30.000 Euro einzustellen. Ihnen wirft die Anklage Bestechung vor.

Hauptangeklagter ist der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler (72/SPD). Gegen ihn lauten die Vorwürfe Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Untreue im besonders schweren Fall. Er soll bei Verhandlungen über die Genehmigung des Konzerts vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten verlangt haben. Im Gegenzug soll er dem Unternehmen bei den Gebühren für die Nutzung der Grünfläche im Stadtpark entgegengekommen sein. Röslers damaliger Stellvertreter (50) ist der Beihilfe zur Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung angeklagt.

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