Volkszählung beginnt am 15. Mai: Vorbereitungen laufen

Bad Ems (dpa/lrs)
-Erstmals seit elf Jahren gibt es in Deutschland wieder eine Volkszählung. In Rheinland-Pfalz werden dafür alle 1,2 Millionen Besitzer von Gebäuden und Immobilien sowie 400.000 Bürger befragt. Die Ergebnisse sollen Ende nächsten Jahres vorliegen. Auch in den anderen Ländern der Europäischen Union gibt es eine Volkszählung – auch Zensus genannt. In Deutschland werden die Gesamtkosten auf annähernd 1,5 Milliarden Euro geschätzt. Davon entfallen etwa 41 Millionen auf Rheinland-Pfalz. Wie funktioniert die Erhebung genau und wozu dient der Aufwand?

Was ist das Ziel der Volkszählung?

“Das erste Ziel ist die Ermittlung einer möglichst realitätsnahen Einwohnerzahl”, sagt der Präsident des Statistischen Landesamts in Bad Ems, Marcel Hürter. Diese Zahl ist Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich, die Einteilung von Wahlkreisen und die Festlegung der Länderstimmen im Bundesrat. Zweites Ziel sind Strukturdaten zu Bevölkerung, Haushalten, Erwerbstätigkeit, Bildung und Gebäuden. So etwas wird für die Stadtentwicklung gebraucht, auch zu Planungen für Sozialbereich, Wohnungsmarkt und Verkehr gebraucht.

Die Statistiker benötigen die Daten zudem als Grundlage für andere Erhebungen- etwa als Basis für die laufende Fortschreibung der Einwohnerzahl und des Bestands an Wohnungen oder zur Ziehung der Stichprobe für den Mikrozensus, die jährliche Befragung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung.

Wer wird gefragt?

Für die Volkszählung wird eine Stichprobe der Bevölkerung von neun Prozent genommen – in Rheinland-Pfalz sind das 385.000 von 4,1 Millionen Menschen. Wie viele Leute in einer Stadt befragt werden, hängt im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde und der Häuser ab. “Je größer die Gemeinde, um so weniger Stichprobenanteil”, sagt Hürter. “Aber: Hochhäuser werden stärker gewichtet als Einfamilienhäuser.” Die Wahrscheinlichkeit, dran zu kommen, ist also in Mehrfamilienhäusern höher. Die Befragungsbögen gehen insgesamt an 104.000 Privatanschriften.

Zusätzlich werden 15.000 Menschen in 260 Wohnheimen aufgesucht. In Gemeinschaftsunterkünften wie Altenheimen und Gefängnissen wird die Leitung gefragt. Insgesamt gibt es 2200 solche Einrichtungen.

Grundlage für die Auswahl der Privatanschriften ist das Melderegister. “Das ist in Rheinland-Pfalz relativ gut”, sagt Hürter. Die Abweichung bei der Zählung vor elf Jahren habe nur ein Prozent betragen. Gründe dafür seien ein landeseinheitlicher Dienstleiter und die Struktur der Bevölkerung. In Großstädten wie Berlin oder Hamburg oder in Studentenstädten sind die Abweichungen deutlich größer.

Welche Angaben müssen die Bürger machen?

Es gibt zwei getrennte Befragungen: zu Personen sowie zu Gebäuden und Wohnungen. Für letztere wurde bereits ein Viertel der Immobilienbesitzer angeschrieben. Bei dieser Erhebung geht es darum, wie sich Wohnungen auf ein Gebäude verteilen und in welchem Jahr es gebaut wurde. Auch nach Baujahr, Fläche, Leerstand, Nettokaltmiete, Gebäudetyp und Heizungsart wird gefragt.

Die für die Personenerhebung ausgewählten Bürger müssen Fragen zu Alter, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit beantworten. Erhoben wird auch, wie viele Menschen in einer Wohnung leben. Auch Ausbildung, Beruf und Herkunft sind Thema.

Muss man antworten?

Die Angaben werden anonym verwertet. Es besteht aber eine gesetzliche Auskunftspflicht. “Das ist keine freiwillige Erhebung”, betont Hürter. Wer auf einen ersten Brief nicht reagiert, bekomme zunächst eine freundliche Erinnerung. Dann beginnt ein Mahnverfahren. “Wir versuchen den Menschen die Meldung so einfach wie möglich zu machen”, sagt Hürter. So kann man über ein Online-Formular antworten. “Ältere nutzen inzwischen bis auf Hochbetagte auch fast täglich das Internet.” Es sind aber auch Antworten auf Papier möglich.

Dazu kommen Direktbefragungen. Hierzu müssen die 36 Kreise und kreisfreien Städte insgesamt mehr als 4000 ehrenamtliche “Erhebungsbeauftragte” bestellen – allein die Stadt Mainz 250. “Das funktioniert bisher ganz gut”, sagt Hürter. Die Schulungen beginnen im März. Die Interviewer und Interviewerinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie müssen sich schriftlich verpflichten, das Statistikgeheimnis zu wahren, und bekommen einen Ausweis.

Wie häufig findet ein Zensus statt?

Eine Volkszählung ist alle zehn Jahre vorgesehen, turnusmäßig wäre dies 2021 der Fall gewesen. Der Termin wurde wegen der Corona-Pandemie aber verschoben. 2011 hatte sich herausgestellt, dass in vielen Städten und Gemeinden weniger Menschen leben als angenommen – mit schmerzhaften finanziellen Konsequenzen, da sich die Höhe von Zahlungen aus dem Finanzausgleich an der Bevölkerungszahl bemisst. Die heutige Vorgehensweise sei nicht zu vergleichen mit der Volkszählung in den 1980er Jahren im damaligen Bundesgebiet, unterstreicht das Statistische Landesamt. Damals hatte es Boykottaufrufe und eine Verfassungsklage gegeben. Bei der Vollerhebung waren damals alle Bürger zur Auskunft verpflichtet.

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