Vorwürfe gegen Polizeiinspekteur: Strobl bei Abgeordneten

Innenminister Thomas Strobl (CDU) will sich am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags zu den Vorwürfen gegen einen hochrangigen Beamten der baden-württembergischen Polizei äußern. Die FDP hat das Thema auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung (ab 14.00 Uhr) gesetzt. Dem Inspekteur der Polizei wird vorgeworfen, Polizistinnen sexuell belästigt und mit seinem Einfluss auf mögliche Beförderungen Druck ausgeübt zu haben. “Diese schweren Vorwürfe müssen schnellstmöglich aufgeklärt und vollständige Transparenz hergestellt werden”, heißt es in dem Antrag der Liberalen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt in dem Fall. Das Ministerium hatte die Vorwürfe einer Mitarbeiterin des Landespolizeipräsidiums gegen den Beamten an die Behörde weitergeleitet. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen.

Es ist nicht der einzige Fall dieser Art: Ein ehemaliger Ausbilder der baden-württembergischen Polizei ist mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Auch hier ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, hatte davor gewarnt, “dass man unter der Wertediskussion eine Metoo-Debatte hochzieht, die aus meiner Sicht schädlich für die Polizei ist”. Das erzeuge den Eindruck, dass bei der Polizei “Sodom und Gomorra herrsche”, hatte er der Deutschen Presse-Agentur gesagt. “Das ist nicht der Fall.” Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Gundram Lottmann, wiederum hatte gesagt: “Die Schlagzeilen, die die Polizei produziert hat, sind für unser Ansehen katastrophal.” Beamtinnen sollten solche Vorfälle anzeigen. “Es gibt klare Werte – da gibt es keinen Millimeter, den wir dulden.”

Laut Innenministerium gab es von Januar 2017 bis November 2021 insgesamt 27 Anzeigen beziehungsweise Beschwerden im Zusammenhang mit sexuellen Belästigungen von Vorgesetzten. Bezogen auf rund 34 000 Beschäftige sei das zwar nur ein Anteil von 0,08 Prozent. Doch jeder Verdachtsfall einer sexuellen Belästigung durch einen Vorgesetzten werde untersucht und konsequent aufgearbeitet.

25 Mal wurde demnach die Staatsanwaltschaft eingebunden. Mangels strafrechtlichen Anfangsverdachts sei in acht Fällen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, teilte ein Sprecher mit. Zwölf Ermittlungsverfahren seien eingestellt worden, zwei hätten mit dem Erlass eines Strafbefehls geendet und drei liefen noch. In 21 Fällen seien Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

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